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    R410A Verbot? Was ändert sich durch die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573?

    19. Oktober 2025
    R410A-Kältemittelflasche

    Warum R410A plötzlich in der Kritik steht

    R410A war über viele Jahre das Standardkältemittel für Kälte- und Klimaanlagen. Es steckt in Kaltwassersätzen, Direktverdampfungssystemen und zahllosen Klimaanlagen.

    Der Grund für seinen Erfolg war einfach: R410A ist effizient, stabil und sicher im Umgang. Es gehört zur Sicherheitsgruppe A1 (also nicht giftig und nicht brennbar) und ließ sich problemlos installieren.

    Das Problem: Das Treibhauspotenzial (GWP) liegt bei 2088. Das heißt: Ein Kilogramm R410A wirkt klimaschädlicher als zwei Tonnen CO₂. Und genau das rückt R410A jetzt ins Visier der neuen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573.


    Ist R410A jetzt verboten?

    Nein, noch nicht. Aber für neue Anlagen läuft die Zeit ab.
    Die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 legt fest, ab wann neue Geräte mit R410A nicht mehr verkauft oder eingebaut werden dürfen. Für bereits laufende Anlagen gilt Entwarnung: Bestehende Systeme dürfen weiterhin betrieben und gewartet werden, solange sie technisch in Ordnung und dicht sind.


    Das steht konkret im Gesetz:

    • Ab 1. Januar 2025:
      Neue Split-Klimaanlagen mit weniger als 3 kg Füllmenge dürfen kein Kältemittel mit GWP ≥ 750 mehr enthalten. R410A ist damit für neue Klimaanlagen ab diesem Zeitpunkt tabu.

    • Ab 1. Januar 2027:
      Für neue Kaltwassersätze und Kälteanlagen über 12 kW Leistung ist der Einsatz von R410A nicht mehr erlaubt – außer, es bestehen zwingende Sicherheitsgründe, die ein alternatives Kältemittel ausschließen.

    • Ab 1. Januar 2032:
      Auch neue kleine Anlagen bis 12 kW dürfen kein R410A mehr enthalten.


    Kurz gesagt:
    Neue Anlagen mit R410A dürfen ab 2025 schrittweise nicht mehr in Verkehr gebracht werden.


    Was gilt für bestehende Anlagen?

    Bestehende Anlagen mit R410A dürfen weiter genutzt werden.
    Es gibt kein pauschales Betriebsverbot. Wartung und Reparatur bleiben erlaubt – aber nur unter bestimmten Bedingungen:

    • Ab 2032 darf kein neues, unaufbereitetes R410A mehr zum Nachfüllen eingesetzt werden.

    • Erlaubt bleibt die Verwendung von aufbereitetem oder recyceltem R410A, das aus bestehenden Anlagen zurückgewonnen wurde und entsprechend gekennzeichnet ist.

    Das heißt: Der Betrieb ist weiterhin möglich, aber die Serviceverfügbarkeit hängt zunehmend von recycelten Beständen ab.


    Was ist der HFKW-Phase-down?

    Der Phase-down ist das Herzstück der neuen F-Gase-Verordnung. Er regelt nicht nur, welche Anlagen gebaut werden dürfen, sondern vor allem, wie viel Kältemittel mit hohem GWP überhaupt noch in der EU verkauft oder importiert werden darf.

    Diese erlaubten Mengen werden über sogenannte Quoten in CO₂-Äquivalenten gemessen.
    Jede Stufe reduziert die Gesamtmenge deutlich.

    Ein Beispiel:

    • 2015 lag der zulässige Wert noch bei 100 Prozent.

    • 2024 liegt er bei rund 31 Prozent.

    • 2030 wird nur noch 10 Prozent des ursprünglichen Werts erlaubt sein.

    • Ab 2050 sinkt die Quote auf 0 Prozent.

    Das bedeutet: Selbst wenn R410A rechtlich noch erlaubt ist, wird es immer schwieriger und teurer, Nachschub zu bekommen. Hersteller, Händler und Servicebetriebe spüren diesen Druck bereits jetzt.


    Warum wird der Phase-down für R410A zum Problem?

    Die rechtlichen Fristen sind nur ein Teil der Herausforderung.
    Der größere Druck entsteht durch die stufenweise Verknappung der zulässigen HFKW-Mengen in Europa.

    Mit jeder Reduktionsstufe werden die verfügbaren Mengen geringer – und die Nachfrage bleibt hoch.
    Das führt zu:

    • steigenden Preisen,

    • Versorgungsengpässen,

    • und einem Marktverschiebungseffekt hin zu Low-GWP-Alternativen.

    Für Betreiber bedeutet das: Selbst wenn der Einsatz von R410A theoretisch noch erlaubt ist, wird es wirtschaftlich immer unattraktiver, dieses Kältemittel weiter zu verwenden.


    Fazit

    R410A ist nicht von heute auf morgen verboten, aber sein Ende ist eingeleitet. Der Phase-down sorgt dafür, dass der Markt für fluorierte Kältemittel jedes Jahr kleiner wird. Ab 2025 dürfen keine neuen kleineren Klimaanlagen mehr mit R410A verkauft werden, ab 2027 und 2032 folgen die nächsten Stufen.

    Für Betreiber heißt das: Wer jetzt plant, hat die Nase vorn. Eine frühzeitige Umstellung auf Low-GWP oder natürliche Kältemittel sorgt für Rechtssicherheit, stabile Betriebskosten und nachhaltige Effizienz.

    SVK Kälte Klimatechnik unterstützt Unternehmen bei der Bewertung bestehender Anlagen, bei der Planung neuer Systeme und bei der Umstellung auf zukunftssichere Kältemittel – fachgerecht, wirtschaftlich und mit Blick auf die Zukunft der Kältetechnik in Europa.

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